Frage zur Definition von "Lasten" beim Besitzübergang
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Allerdings wurde das Objekt seit März 2017 nicht mehr gelüftet (ist ja keiner vor Ort) und das Unkraut ist mittlerweile so hoch gewuchert, dass z.B. die Zuwegung zum Objekt gar nicht mehr begehbar ist (das Unkraut steht 160 cm hoch und dicht). ... Nun meine Frage: Wenn ich erst ab Kaufpreiszahlung das Objekt in Besitz nehmen kann und erst dann wirtschaftlichen verfügen darf, muss dann nicht der Verkäufer jetzt noch als Last dafür sorgen, dass das Grundstück in einem ordentlichen Zustand bleibt?