Und deshalb will der für die beleidigen (Bastard, Arschloch, Penner, Wichser und Hurensohn) und für die Verletzungen und für eine angebliche Arbeitsunfähigkeit bis zum 24.05.2006 ein Schmerzensgeld von 800 € haben. ... Sollten wir einen fristgerechten Zahlungseingang nicht verzeichnen können, so werden wir unserem Mandaten empfehlen, seine Ansprüche gerichtlich weiter zu verfolgen.“ Meine fragen sind jetzt, muss ich das bezahlen, obwohl ich ihn nicht geschlagen habe? ... Hat das folgen auf das Schmerzensgeld was ich bezahlen muss?