Mietwagen - Schaden an der Batterie
vom 30.12.2021
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Bei der Schadens-Rechnung war noch folgender Zusatz: Bei Abschluss des Mietvertrages wählten Sie den Versicherungsschutz gemäß gültiger Preisliste. Wir nehmen Sie entsprechend in Haftung und regulieren in Anlehnung an das allgemeine Kaskoversicherungsrecht. Meines Erachtens ist es mein gutes Recht einen Nachweis zu bekommen, dass der Schaden wirklich durch mich entstanden ist.