Anspruch auf Rückzahlung bei unzulässiger Mietprovision?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich habe Grund zur Annahme, dass diese unrechtmässig erhoben wurde, da die auf der Rechnung aufgeführte Gesellschaft, dem selben Immobilienverbund angehört wie die Hausverwaltung. Im Impressum der Webseite des Immobilienverbundes ist der Vertretungsberechtigte die selbe Person, die auch Eigentümer meiner Hausverwaltung ist. ... Die Person, die zum verabredeten Termin mit dem Vormieter erschien, war dann jedoch auch für die Abwicklung des Mietvertrages für die Hausverwaltung zuständig.