Ich leiste zur Zeit Unterhalt wie folgt: 1. für meinen minderjährigen Sohn Thomas, geb. 21.01.1993 316,00 € mtl. zu Händen der Kindesmutter. 2. für meine Tochter Rosalie, geb. 25.07.1988 316,00 € mtl., und zwar seit Januar 2006 (einvernehmlich) an sie selbst, da sie seit dieser Zeit nicht mehr bei ihrer Mutter wohnt. ... Meine Ex-Frau ist halbtags berufstätig mit einem geschätzten Nettoeinkommen von 800 – 900 EUR. ... Frage: Kann meine Ex-Frau zu einer höheren Erwerbsobliegenheit (Ganz- statt Halbtagsarbeit) verpflichtet werden, wenn ja, wie?