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Mutter Kind Kur - Zustimmung verweigern

| 28. August 2019 13:29 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine ex Frau und ich leben getrennt. Mein Sohn ist 6 und lebt bei mir. Sie hat ihn aller 14 Tage am Wochenende. Gemeinsame Sorge etc.
Sie hat ohne mit mir zu sprechen eine Kur beantragt und genehmigt bekommen. Der Kleine soll als gesundes Begleitkind mit.
Meine Zustimmung möchte ich verweigern weil er 1. gerade in die Schule gekommen ist und 2. der Termin auf die Geburt seines Bruders fällt. Kann ich die Kur verhindern, wenn ja wie? Wie erfahre ich aus welchem Grund die Kur genehmigt wurde (der Kleine ist nicht untersucht worden)

28. August 2019 | 14:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können die Zustimmung verweigern. Die Kur dient wohl offenbar nicht einer Behandlung des Sohnes, sondern betrifft nur die Mutter.

Die Kur dürfte auch angesichts der Tatsache, dass der Sohn gerade erst zur Schule gekommen ist, dem Kindeswohl zuwider laufen. Mag auch der vermutliche Grund für die Mutter, dass sie dann längere Zeit mit dem Sohn verbringen kann, noch verständlich sein. Dem Kindeswohl entspricht der Kurantritt derzeit nach meinem Dafürhalten jedenfalls nicht.

Hinzu tritt auch die derzeitige familiäre Situation. Für den Sohn ist es wichtig in der Familie zu sein, wenn der Bruder geboren wird.

Sie sollten, bevor die Angelegenheit eskaliert der Mutter deutlich mitteilen, dass Sie mit der Teilnahme des Sohnes nicht einverstanden sind.

Kann keine Übereinkunft gefunden werden, gehen Sie wie folgt vor:

Wenden Sie sich an den Leistungsträger für die Kur und erklären, dass Sie mit einer Teilnahme des Sohnes nicht einverstanden sind. Besteht dieser dennoch auf eine Teilnahme müssen Sie sich mit einem Einverfahren an das Familiengericht wenden. In diesem Fall beauftragen Sie einen Anwalt.

Besser wäre es natürlich, wenn mit der Mutter dieses geklärt werden kann und auch diese den Grund der Kur mitteilt. Ist keine Klärung möglich, bleibt nur der oben beschriebene Weg.

Zudem sollten Sie die Lehrkräfte und den Schulleiter über die Situation in Kenntnis setzen. Für den Kuraufenhalt müsste es wegen der bestehenden Schulpflicht eine Ausnahmegenehmigung geben. Auch dafür bedarf es Ihrer Mitwirkung.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 30. August 2019 | 07:45

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