Leitungsrecht - Schaden nach unwissentlichen Verschluss der Nachbarleitung
vom 3.5.2021
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Da hier auch ein neuer Entwässerungsantrag nötig wäre und unser Gutachten (Dichtigkeitsprüfung) durch den nachträglichen Anschluss nicht mehr gültig ist. ... Wäre es klüger auf die Forderung einzugehen oder rechtliche Wege einzuleiten?