sehr geehrte frau anwältin, sehr geehrter herr anwält, ich habe über das arbeitsamt eine existenzgründung für pc-reparaturen gemacht, und bin nun seit 5 jahren selbstständig, aufgrund vieler alter forderungen aus der langjährigen arbeitslosigkeit, und mangelnder auftragslage bin ich aber in zahlungsverzug gegenüber dem finanzamt gekommen, nun hat mich vor ca. 1 woche ein freundlicher gerichtsvollzieher aufgesucht, und mir mitgeteilt, das, wenn ich meine schuld nicht bezahlen kann, das finanzamt mir den laden schließt, auf ratenzahlung lässt sich das finanzamt nicht ein, meine frage: wenn der gerichtsvollzieher wieder käme, wird mein laden "sofort" geschlossen oder gibt es da fristen ?