Ich besitze seit 2005 einen Führerschein aus Tschechien. ... (Leider einen THC-Wert festgestellt, m.E. nach keine aktive Wirkung beim Fahren des KFZ, da Konsum einige Tage vorher stattfand) Da in dem tschechischen Führerschein mein deutscher Wohnort hinterlegt war, ich mich aber wohl nicht ausreichend über die ständig wechselnde Rechtslage informiert habe jetzt folgende Anklageschrift erhalten: fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StvG, §§69, 69 a StGB Ich denke die Rechtslage ist klar und ich möchte mich nicht um die zu erwartende Strafe drücken, sehr wohl aber um das Hauptverfahren. ... Diesen Vergleich habe ich mir ungefähr so vor gestellt: - Einräumung der Anklagepunkte. - Akzeptanz einer angemessenen Geldstrafe - Abgabe des Führerscheins in Tschechien oder Deutschland (je nach Zuständigkeit) - Möglichkeit das Thema deutscher Führerschein in ca. 5 Jahren wieder angreifen zu können, nachdem erstmal das Privatleben in alle richtigen Bahnen gelenkt wurde.