Baumängel - Eigentümer oder Gemeinschaft zahlungspflichtig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Der Gutachter ist der Auffassung, dass in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft für die Kosten aufkommen muss. Er hat in seinem Gutachten geschrieben, "dass Wärmebrücken in der Baukonstruktion zu Mängeln am Gemeinschaftseigentum zählen und die Kosten der Mangelbehebung somit von der Gemeinschaft getragen werden müssen".