Mein Sohn (16), der bei seiner Mutter lebt, hat Zähne, die über Jahre einer kieferorthopädischer Behandlung bedürfen. ... Der Zahnarzt möchte aber über die Dauer der Behandlung (4 Jahre) noch Zusatzkosten privat abrechnen, die von der gesetzlichen KV nicht gedeckt sind. Diese beinhalten: Speed-Brackets mit Herbst-Apparatur und thermoelastische Bögen(statt normaler Brackets und normaler Halterung - Ziffern 610, 614, 615, 612, 613 und 800), zahnarzthygienische Behandlung (Parodontose-Prophylaxe, Ziffer 200, 212a und 404) und Labor/Material ohne Ziffer, Gesamtkosten ca. 2800 Euro; zu den genannten Leistungen steht der Hinweis: keine Kassenleistung , da kein Behandlungsgrad E 3 oder E 4; keine Kassenleistung, kein späterer Behandlungsbeginn; Meine Ex-Frau möchte nun, dass ich diese Kosten als Zusatzunterhalt voll übernehme , da ich a)kindesunterhaltspflichtig bin und b) sie nur Hartz IV bezieht.