Sehr geehrter Fragesteller,
folgende Anregungen:
1. Ist es richtig, wenn jemand ohne Vorversicherung in die PKV eintritt und danach sofort Ersatz seiner Kosten verlangen kann?
2. Soll das auch für versteckte Krankheiten gelten, wie z.B. faule Zähne oder sollte die Versicherung wegen solcher Risiken besser für eine gewisse Zeit von solchen (im Versicherungsnehmer schlummernden) Krankheitskosten befreit werden?
3. Soll das auch bei einem verschuldeten oder unverschuldetem Unfall gelten?
Dies sollte im Rahmen eigener Überlegungen weiterhelfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Barth, MBA (Wales)
Rechtsanwalt
www.justifico.com