Sehr geehrte Damen und Herren, mein Grundstück(ca. 2000qm,unbebaut, nicht aufgeteilt) liegt in Bayern in einem kleinem Ort.In dem Wohngebiet, welches mein Grundstück liegt,existiert derzeit Bauland von ca. 10000qm.Nun wird weiteres Bauland von ca. 20000qm ausgewiesen.Dem zur Folge wird nun ein Bebauungsplan aufgestellt.Im südlicheren Teil,auf einer Fläche von 900qm meines o.g.Grundstücks habe ich seit 1 Jahr einen gültigen Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit je 2 Wohneinheiten.Lt.dem damaligen Flächennutzungsplan ist diese Teilfläche als Mischgebiet beschrieben,der nördlichere Teil(ca.1100qm)als Ackerland. ... Bei den ersten Entwürfen stellt sich u.a.nun folgendes dar. 1.Es wird nun eine Flächenumlegung durchgeführt.Mein Vorbescheid wird dahingehend berücksichtigt,dass die Fläche(900qm) vom Flächenabzug verschont bleibt. 2.Mein Grundstück(komplett) und andere sollen nun als Wohngebiet (GRZ 0,30) ausgewiesen werden,andere Grundstücke als Mischgebiet(GRZ 0,35).Eine GFZ wird nicht festgesetzt. 3.Im Norden meines Grundstücks muss ein Einfriedungsstreifen/Grünstreifen von 5m eingehalten werden. 4.Eine Bebauung ist u.a.mit einem Doppelhaus mit je 1 Wohneinheit erlaubt. 5.Durch mein Grundstück soll eine Strasse verlaufen um eine Ringerschließung zu erreichen.Einen Erschließungsvorteil habe ich jedoch dadurch nicht ,da mein Grundstück bereits durch eine andere Strasse (Sackgasse) erschlossen ist. ... Mein nördliches Grundstück zum Beispiel ( Wohngebiet GRZ 0,30 und Einhaltung eines Einfriedungsstreifen der nicht bebaut werden darf)ist gegenüber eines Grundstücks(Mischgebiet GRZ 0,35 und kein Einfriedungsstreifen,da nicht am Ende des Baugebiets)klar im Nachteil. 2.Kann ich für mein Grundstück lt.Vorbescheid auf das "Mischgebiet" und die Bebauung Doppelhaus mit je 2 Wohneinheiten bestehen?