Wegezeit / Arbeitszeit
vom 13.1.2009
20 €
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Meine Arbeitszeit beginnt 6:30 Uhr. ... In meinem Arbeitsvertrag steht " ..., dass diese Tätigkeit etwaige Reisen ins In- und Ausland zu den zuliefernden Fertigungsstätten verbunden sind. ...... verpflichtet sich an Schulungs und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen,. soweit diese für notwendig erachtet werden und die Kosten durch das Unternehmen getragen werden." Meine Frage; muss ich in dem weiter weg entfernten Zweigbetrieb ebenfalls 6:30 Uhr beginnen oder zählt der Fahrweg mit zur Arbeitszeit?