Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Die von Ihnen angesprochene Möglichkeit macht Sinn, da sich offenbar eine Einigung nicht erzielen lässt.
Im Rahmen des Direktionsrechts kann der AG grundsätzlich die Lage der Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen bestimmen, natürlich unter Beachtung des Arbeitsvertrags und gesetzlicher Vorgaben.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, gegen den AG auf eine Neuverteilung der Arbeitszeit zu verklagen. Dazu muss lau BAG ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Verringerungs- und Verteilungsverlangen bestehen, was allerdings bislang nicht genau definiert ist. Zudem ist eine Klage Zeit-und kostenaufwändig und belastet das Verhältnis zum Arbeitgeber.
Chancen bestehen nur bei einer konkreten Entscheidung im Einzelfall, wenn also der AG sein Direktionsrecht nicht anders ausüben kann als zu Gunsten des Arbeitnehmers. Sein Ermessen muss auf Null reduziert sein. Sie müssten dafür alle Punkte konkret darlegen und beweisen können.
Nach alledem scheint das geplante Vorgehen einer Arbeitszeitreduzierung mit einem „Antrag" auf Anpassung der Arbeitszeit die bessere Lösung.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin