Arbeitsvertrag kommt nicht zustande
Einen Tag vor Arbeitsbeginn mit Schulung und schriftlicher Fixierung des Arbeitsvertrags, sagt der Unternehmer der Bewerberin ab. Die Bewerberin fordert Schadensersatz und argumentiert, sie hätte sich um eine andere Arbeit bemühen können, wenn die Absage deutlich früher gekommen wäre.