Muss ich mich durch einen Anwalt bei der Scheidung vertreten lassen?
vom 10.2.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um folgende Auskunft… Mein Mann und ich haben am 15.06.1977 geheiratet… Im Februar 05 haben wir uns getrennt, im Mai 05 haben wir dann beim Notar eine Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, dort haben wir uns über den Hausrat, Ehegattenunterhalt und Zugewinn geeinigt, nur den Versorgungsausgleich haben wir aussen vor gelassen, der sollte dann bei der Scheidung durchgeführt werden…Da zu diesem Zeitpunkt keiner auf eine schnelle Scheidung gedrängt hat, wollten wir warten, bis die endgültige Trennung durch einen Notar beim Standesamt geschieden werden kann. Mittlerweile drängt mein Mann auf Scheidung, nun meine Frage, muss ich mich durch einen Anwalt bei der Scheidung vertreten lassen, und wird der Vorsorgungsausgleich auf jeden Fall durchgeführt, auch wenn nur mein Mann durch einen Anwalt vertreten wird. Der Anwalt hatte im Kosten in Höhe von 1800 Euro ausgerechnet, weil wir bereits alle finanziellen Dinge geregelt haben.