Guten Tag, ich habe ein pKW versteigert und nun weigert der Käufer sich den wagen abzuholen,er sagt ich sollte ihn liefern,ist ca. 400km entfernt und dann auch noch in ein dortiges Autohaus um den wagen erst mal Checken zulassen.Erst dann würde er mir,wenn alles in Ordnung ist, den Kaufpreis bezahlen in Höhe von 6000€.Ich müsste also erheblich in Vorkasse treten.Das mache ich aber nicht.Ich habe ihm eine Frist gesetzt das er den Wagen innerhalb einer Woche nun abholen möchte oder einen Tranporteur beauftragt ihn abzuholen.Frist ist nun verstrichen.Und er hat mich sogleich auch neg.Bewertet.Typischer Spassbieter denke ich,oder?... Flgender Wortlut hatte ich in der Aukton geschrieben:Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB.Dies bedeutet,dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5,kein Rücktrittsrecht genießt.Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.Durch die EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel als akzeptiert.Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes.Eine Rücknahme,Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.Nach Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren,dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.Dies bedeutet für den Höchstbietenden,dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.Der Artikel wird ,,so wie er ist,, verkauft,dies bedeutet:Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden,dass keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten.D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft,da ich ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten aufgefordert habe!!!!