Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur auf den von Ihnen gegebenen Informationen basiert. Sollten die Tatsachen anders sein, ist auch die Einschätzung möglicherweise eine Andere.
1. Zunächst einmal herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn Ebay sich entschlossen hat, Sie nicht mehr als Kunden haben zu wollen, können Sie den Account kündigen oder unter den in den AGB angeführten Gründen schließen lassen.
2. Nach Ihrer Schilderung haben Sie bestimmte Zahlungen nicht geleistet, weil zuvor der Händler die Ware nicht geliefert hat. Somit haben Sie nicht grundlos gehandelt. Ebay wird im Zweifel aber nicht prüfen, ob Sie rechtmäßig gehandelt haben.
3. Es wäre zu prüfen, ob die Sperrung zu recht erfolgt ist.
4. Die Kosten bemessen sich nach dem Streitwert und muß anhand der Unterlagen konkret berechnet werden.
5. Generell kann Ebay sagen, dass mit Ihrer Familie generell kein Account mehr eröffnet wird. Die Aussichten, das Unternehmen zur Wiederaufnahme der Vertragsbeziehung zu verpflichten, sind nicht sehr gut.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
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