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Ebay Sperrung

17. Februar 2006 17:03 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Sehr geehrte Damen und Herren,


vor einiger Zeit bin ich bei Ebay gesperrt worden, da ich drei Artikel nicht bezahlt hatte. Die Nichtzahlung hatte den Grund, dass ich mehrere über ebay ersteigerte Artikel aus den USA trotz Zahlung nicht erhalten hatte und die bereits ersteigerten Artikel nicht mehr haben wollte.

Nachdem mein Account gesperrt wurde, habe ich mich erneut bei Ebay angemeldet, da ich weiterhin den Ebay Marktplatz nutzen wollte. Einige Wochen später wurde auch dieser neue Account gesperrt, da er in Zusammenhang mit meinem bereits gesperrten Account steht.
In der Begründung für die Sperrung hieß es, dass erst alle Unstimmigkeiten meines Ursprungsaccounts beseitigt werden müssen, bevor die Nutzung des Ebay Marktplatzes wieder möglich für mich ist.

Wenige Tage später wurden auch die Accounts meiner Eltern und meiner Geschwister gesperrt, da diese angeblich auch in Verbindung mit meinem Account stehen, was völlig falsch ist.
Es handelt sich hierbei um Ebay Accounts die schon seit mehreren Jahren bestehen und die ich nicht eingerichtet habe.

Um diesen ganzen Ärger aus dem Weg zu räumen, habe ich daraufhin alle Unstimmigkeiten meines Ursprungsaccounts beseitigt und wurde wieder freigeschaltet. Als meine Eltern daraufhin baten, ihren Account auch wieder freizuschalten, da es sich einerseits ohnehin um ihren Account handelt und andererseits mein Account wieder freigeschaltet wurde, wurde frecherweise mein eigener Account auch wieder gesperrt, obwohl gar keine Unstimmigkeiten mehr vorlagen.

Ich habe daraufhin sehr viele Mails an Ebay gesendet auf die immer nur die Antwort kam, dass es keine Möglichkeit mehr für mich gibt, meinen Ebay Account wieder zu nutzen.

Vermutung meinerseits: Ebay denkt das ich mich mit mehreren Namen bei ihnen angemeldet habe.Dies ist aber eine einfache Unterstellung, da es sich wie bereits erwähnt nachweislich um länger bestehende Ebay Accounts meiner Elter/Geschwister handelt.


Meine Frage: Was kann ich tun damit mein Account wieder freigeschaltet wird, denn schließlich habe ich jetzt wo keine Unstimmigkeiten mehr vorliegen auch das Recht meinen Ebay Account wieder zu nutzen.?
Wie können meine Eltern/Geschwister ihr Recht durchsetzen?Wie sieht die Rechtslage aus?Könnten sie ein entsprechendes Formular an Ebay schicken? Kostenaufwand?


Vielen Dank!!


Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Ratsuchender,

bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur auf den von Ihnen gegebenen Informationen basiert. Sollten die Tatsachen anders sein, ist auch die Einschätzung möglicherweise eine Andere.

1. Zunächst einmal herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn Ebay sich entschlossen hat, Sie nicht mehr als Kunden haben zu wollen, können Sie den Account kündigen oder unter den in den AGB angeführten Gründen schließen lassen.
2. Nach Ihrer Schilderung haben Sie bestimmte Zahlungen nicht geleistet, weil zuvor der Händler die Ware nicht geliefert hat. Somit haben Sie nicht grundlos gehandelt. Ebay wird im Zweifel aber nicht prüfen, ob Sie rechtmäßig gehandelt haben.

3. Es wäre zu prüfen, ob die Sperrung zu recht erfolgt ist.
4. Die Kosten bemessen sich nach dem Streitwert und muß anhand der Unterlagen konkret berechnet werden.
5. Generell kann Ebay sagen, dass mit Ihrer Familie generell kein Account mehr eröffnet wird. Die Aussichten, das Unternehmen zur Wiederaufnahme der Vertragsbeziehung zu verpflichten, sind nicht sehr gut.


Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Nina Heussen
Rechtsanwältin

Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München

Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de

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