Ungerechtfertigte Inkasso-Abmahnung
vom 15.5.2008
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Weiter wurde mir empfohlen, eine eingeschriebene, ordentliche Kündigung vorzunehmen, was ich gleichzeitig mit der Bezahlung im Juni 2007 erledigte. Die Kündigung wurde trotz Aufforderung leider nicht bestätigt! ... Daraufhin teilte ich der Inkasso-Firma per Einschreiben mit, dass ich bereits im Jahr 2007 eine ordentliche Kündigung vorgenommen hatte aber diese nicht bestätigt wurde und legte Kopien des Kündigungsschreibens sowie des Einschreibebelegs bei.