Gründung einer Limited & Co KG
Die Gesellschaft erreicht ihren Zweck dadurch, dass sie geistiges Eigentum im Sinn des Gesellschaftszwecks entwickelt und dem vollhaftenden Gesellschafter gegen Entgelt oder Erfolgsbeteiligung zur eigenen Nutzung oder zur entgeltlichen Weitergabe an Dritte überlässt. Die Gesellschaft erreicht ihren Zweck ferner dadurch, dass sie geistiges Eigentum im Sinn des Gesellschaftszwecks entwickelt und Partnern oder Auftraggebern dieses Eigentum oder Rechte zur Nutzung desselben entgeltlich überlässt.