Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung hat das Gericht wohl eine Klageänderung vorgenommen. So eine Änderung ist nach § 263 ZPO
dann zulässig, wenn der/die Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet.
Dazu muss es aber eigentlich ein Beschluss geben
Dieser Klageänderung sollten Sie widersprechen.
Denn diese wird, wenn sie erst durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz vorgetragen wird, unzulässig sein, da Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werdenmüssen (BGH, Beschl.v. 07.11.2017, Az.: XI ZR 529/17
).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Wollte Ihnen kurz die Antwort meines RA zusenden, die er mir darauf gegeben hat , weil ich das Vorgehen infrage gestellt habe und Sie fragen, ob das auch zutrifft. Fakt ist, daß die Klage eben wegen Formfehlern garnicht zulässig war. Wie kann es dann sein, daß das Gericht einfach eine Abmahnung daraus macht und zwar in der Tat erst nachdem ein neues Schriftstück eingereicht wurde.
"es liegt hier kein Fall der Klageänderung vor. Dies wäre der Fall, wenn der Kläger die Klageart verändern wollte. Vorliegend ist der Klageantrag unverändert. Der Klagevortrag kann allerdings auch (neben der prozessualen Funktion) die Funktion einer Abmahnung erfüllen, also darauf hinweisen, dass ein bestimmtes Verhalten nicht toleriert werden wird. Das ergibt sich ja zwangsläufig aus der Tatsache, dass wegen solchen Verhaltens Klage erhoben wurde. So liegt es hier. Das hat aber nichts mit einer prozessualen Klageänderung zu tun. "
MfG
Sehr geehrte Ratsuchenende,
vorbehaltlich der Kenntnis des gesamten Akteninhaltes gilt:
Wenn der Klagegrund (ursprünglich Kündigung) je nach Vortrag geändert wird (nun Abmahnung) liegt sehrwohl eine Änderung vor.
Und wenn die Klage unzulässig gewesen sein sollte, kann erst recht nicht dieses dann mit Auswechselung des Klagegrundes geheilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg