Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst eine rein redaktionelle Anmerkung, ich gehe davon aus, dass das AG München den Zweck der Gesellschaft in der vorliegenden Form ggf. nicht eintragen wird, da hier eine Fülle von Definitionen vorhanden sind, die für den Zweck im Wesentlichen unerheblich sind. Dies wird im Einzelfall vom Rechtspfleger abhängen und dies bei einer Rüge durch das Gericht zu ändern, ist unproblematisch.
Die Regelung zur Geschäftsführung und Vertretung ist widersprüchlich und nicht eintragungsfähig. Es ist gesellschaftsrechtlich nicht möglich, die Vertretungsmacht der einzigen Komplementärin auszuschließen und nur einen Prokuristen zur Geschäftsführung zu berufen. Dies wird das Registergericht nicht eintragen. Auch eine länderspezifische Eintragung, wie von Ihnen gewünscht, ist nicht möglich.
Die von Ihnen geplanten Regelungen können Sie zwar im Innenverhältnis vereinbaren, nicht jedoch in das Handelsregister eintragen lassen. Insofern rege ich an, die Geschäftsführungsbefugnid der Komplementärin zu belassen und zusätzlich einen Prokuristen zu bestellen.
Ihre spezifischen Wünsche regeln Sie dann durch Vereinbarungen im Innenverhältnis.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 27.06.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr RA Busch,
Vielen Dank für die Antwort, die vermutlich unnötige Kosten erspart hat. Habe ich Ihren Vorschlag richtig verstanden, dass Probleme mit der Vertretungsbefugnis durch folgende, vereinfachte Definition beseitigt werden können (und der Rest dann im Vertrag geregelt wird)?
Geschäftsführung und Vertretung
Die Komplementärin ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Zusätzlich wird Herrn Dr. Peter Krall, wohnhaft in D-81369 München, Plinganserstraße 65 wird, Vollmacht zur alleinigen Vertretung erteilt. Diese Vollmacht melden wir gleichzeitig mit der Gründung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister an.
<Ende>
Bitte ändern Sie noch die Ihnen übertragene Vertretungsmacht und benennen Sie diese als Prokura, das erspart Ihnen Nachfragen durch potentielle Geschäftspartner. Ja, im Übrigen haben Sie mich richtig verstanden.