Sommerferienregelung mit Verwandschaftsbeteiligung
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Außerdem möchte er, dass die Ferien in jeweils 3 Wochen aufgeteilt werden: Frage 1: Wie verhält es sich mit dem "Verwandtschaftsrecht", also Recht darauf, dass meine Kinder, wie schon ihr Leben lang, eine Woche mit meinen Eltern und meiner Nichte verbringen?