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Nachträglich Mietfrei durch Selbstausbau der Wohnung?

24. September 2008 14:25 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


15:50

Sehr geehrte Rechtsanwählte,

Meine Oma besitzt ein großes Haus mit Grundstück u. steht alleine im Grundbuch.
Vor ca. 10 Jahren baute meine Mutter die obere Etage, die aus
Stubenküche u. 6 Schlafzimmern bestand, auf eigene Kosten zu einer modernen Wohnung um und zog ein.

Es wurde ein Mietvertrag über ca. 400,-€ abgeschlossen u. beidseitig unterschrieben.

Jetzt, nach 10 Jahren, hat meine Mutter einen neuen Lebensgefährten der vor einem halben Jahr zu meiner Mutter zog.
Dieser hat ihr eingeredet das sie auf Grund des Ausbaus beide das Recht auf ein Mietfreies wohnen hätten.

Die Mietzahlungen wurden seit dem eingestellt.

Frage: Muss meine Mutter wirklich keine Miete zahlen obwohl ein Mietvertrag besteht?

24. September 2008 | 14:46

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Allein die Tatsache, dass Ihre Mutter das Obergeschoss des Hauses ausgebaut hat, berechtigt nicht zum mietfreien Wohnen.

Denkbar ist aber ein Ersatzanspruch den Ihre Mutter im Wege der sog. Aufrechnung geltend machen könnte.
Dann müsste der Ausbau als Geschäft für Ihre Großmutter betrieben worden sein. Der Anspruch wäre aber bereits dann ausgeschlossen, wenn Ihre Mutter bei Durchführung des Ausbaus nicht die Absicht hatte, Ersatz zu verlangen. Hiervon ist wohl, ganz unabhängig von den vielen weiteren Unwägbarkeiten, auszugehen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen



Mirko Zieger
Rechtsanwalt



Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

fon : 0381-25296960
fax : 0381-25296961
mail: drewelow@mv-recht.de
web: www.mv-recht.de


Rechtsanwalt Mirko Ziegler

Rückfrage vom Fragesteller 24. September 2008 | 15:22

Wenn meine Oma den Mietvertrag auf Grund von Nichtzahlung kündigt, wie lange würde es dauern bis meine Mutter die Wohnung räumen müsste?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. September 2008 | 15:50

Sehr geehrte Fragestellerin,

bitte beachten Sie die Regeln des Forums. Die Nachfragefunktion ist nur zur Klärung von Verständnisfragen gedacht.

Ihre Nachfrage beantworte ich gern im Rahmen eines Mandates. Hierzu nutzen Sie einfach die Online Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

M. Ziegler
Rechtsanwalt

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