Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Allein die Tatsache, dass Ihre Mutter das Obergeschoss des Hauses ausgebaut hat, berechtigt nicht zum mietfreien Wohnen.
Denkbar ist aber ein Ersatzanspruch den Ihre Mutter im Wege der sog. Aufrechnung geltend machen könnte.
Dann müsste der Ausbau als Geschäft für Ihre Großmutter betrieben worden sein. Der Anspruch wäre aber bereits dann ausgeschlossen, wenn Ihre Mutter bei Durchführung des Ausbaus nicht die Absicht hatte, Ersatz zu verlangen. Hiervon ist wohl, ganz unabhängig von den vielen weiteren Unwägbarkeiten, auszugehen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Zieger
Rechtsanwalt
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Antwort
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Wenn meine Oma den Mietvertrag auf Grund von Nichtzahlung kündigt, wie lange würde es dauern bis meine Mutter die Wohnung räumen müsste?
Sehr geehrte Fragestellerin,
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Mit freundlichen Grüßen
M. Ziegler
Rechtsanwalt