Mietwohnung Ehepaar nach Trennung - Ausgleichsanspruch nach BGB §426, Abs. 2 ??
vom 21.12.2017
58 €
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beantwortet von
Auf Grund der unverhältnismäßigen Größe und Mietkosten der Wohnung sah ich mich verpflichtet das Mietverhältnis mit schriftlicher Einwilligung der bereits ausgezogenen Ehefrau unfreiwillig fristgerecht zum 31.11.16 zu kündigen.