sehr geehrte frau rechtsanwältin, sehr geehrter herr rechtsanwalt, ich habe mich über das arbeitsamt selbstständig gemacht, und vor 3 1/2 jahren eine ICH-AG im fachbereich computer system-service gegründet, im rahmen meiner arbeit verkaufe ich auch hardware und software, jedoch hat der service ( reparaturen, umbau, aufrüsten u.a. ) vorrang, alles gut, bisher alle kunden zufrieden und keine probleme, nun folgender fall: ich habe bei einem distributor/großhändler meine waren bezogen und in meinem geschäft ganz normal mit rechnung verkauft. nun habe ich bei dem distributor noch zahlungen offen stehen, und ein kunde hat einen garantiefall, mein distributor tauscht bzw. wickelt keine garantien ab, solange rechnungen offen stehen, ich bin als händler meinem kunden gegenüber aber zu ersatz bzw. reparatur verpflichtet, anmerkung: die hersteller tauschen auch nicht, sie verweisen auf den distributor, frage: kann mein lieferant die garantie, oder austausch des defekten kundengeräts verweigern?