4) Wie ist die Steuerpflicht anzusetzen, wenn Ehemann >60 Tage wegen Dienstreisen im Ausland ist (auch in DE) 5) Welche Elemente müssten berücksichtigt werden, damit Ehemann in CH steuerpflichtig ist, die vorhandene Wohnung in DE Grenznähe genutzt werden kann und dann das DBA zu Zuge kommt. 6) Wie hoch wäre die Steuernachzahlung in DE, wenn Ehemann schon in CH Steuern gezahlt hat und in der Steuererklärung in DE der Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. 7) Wie ist die 183 Tage Regelung einzuschätzen, wenn Ehemann zwar >183 Tage in CH arbeitet, aber in DE in Lörrach übernachtet?