Generalvollmacht Grundstück verkaufen §181
vom 30.10.2011
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Es besteht sowohl am Haus als auch an den Grundstücken erheblicher Instandsetzungs- und Erhaltungsbedarf, mit hohen Kosten, keines der Grundstücke kann so verkauft werden ohne hohe Verluste. Das Amtsgericht schlug mir vor, ich solle eines der Grundstücke selber kaufen als In-Sichgeschäft (von §181 befreit in der Generalvollmacht ), damit die Kosten für die Pflege des Vaters und die Instandhaltungskosten , Rohdung usw. gewährleistet sind. Muss mann dann die volle Kaufsumme auch direkt auf das Konto des Vaters zahlen, womit ich einen hohen Kredit aufnehmen müsste, oder kann dies Zug um Zug nach Bedarf der Kosten gezahlt werden u. gäbe es damit Schwierigkeiten mit dem Bruder im Erbfall?