Ich habe 2009 auf Veranlassung eines Bekannten ein Wohngrudstück aus einer Zwangsversteigerung für 20600 Euro zuzüglich 2000 Euro Vermittlungsgebühren erworben. Hintergrund war das sich der ehemalige Besitzer an meinen Bekannten mit der Bitte gewandt hat,das Grundstück zu erwerben und einen Mietvertrag mit ihm abzuschließen.Zielstellung war das der ehemalige Eigentümer das Haus später wiedererwerben kann. Da mein Bekannter finanziell nicht in der Lage das Haus allein zu erwerben kamen wir überein das seine Tochter und ich das Haus gemeinsam erwerben.Diese war jedoch zum Gerichtstermin verhindert,so das ich allein den Zuschlag erhielt.Mein Bekannter war mit anwesend, wollte aber nicht Miteigentümer werden ,da er noch andere gerichtliche Auseinandersetzungen hat die u.U. eine Privatinsollvenz erforderlich machen.