unentgeldliche Mehrarbeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Ich komme gleich zur Sache, hierfür ein Auszug meines Arbeitsvertrages: "Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Std.... Die Arbeitszeit richtet sich nach der Schichteinteilung und nach Vereinbarung und Arbeitsanfall. Die tatsächliche Arbeitszeit wird per Zeitkarte erfasst und nach Absprache ausgeglichen bzw. verrechnet, wobei 10% der Mehrarbeit unentgeldlich geleistet werden."