Nun ist die Frage, ob es tatsächlich zulässig ist, dass das Finanzamt des neuen Landkreises rückwirkend Umsatzsteuer einfordert - einmal obwohl bis 2013 schon beim Vorfinanzamt alles abgeschlossen war. - und für 2014 habe ich aufgrund des ganzen Vorganges die Einkommenssteuererklärung noch nicht abgegeben. ... Hier besteht nun die Frage, ob es wirklich möglich ist, dass das neue Finanzamt tatsächlich Umsatzsteuererklärungen sowie Umsatzsteuerzahlungen von mir fordern kann, obwohl seitens des vorherigen Finanzamtes zumindest bis 2013 alles abgeschlossen war. ... Gerade für EndkundInnen kann man das ja nicht einfach machen, da sie ja eine Leistung zu einem bestimmten Betrag gekauft haben.