Erbrecht, Schulden, Haftungsbeschränkung
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Ich hatte mich anwaltlich beraten lassen, ob ich das Erbe ausschlagen soll, da die Kreditsumme höher als der vermutete Wert des Hauses war. Die Anwältin riet mir nicht abzulehnen, da der Vati den Kredit weiter tilgen wollte und in dem Haus weiter wohnte, so dass ich keine Sorge haben müsste, dass die Bank das Geld von mir verlangen würde. ... Nun ist mein Vati gestorben und die noch ausstehende Kreditsumme übersteigt meines Erachtens noch immer den Wert des Hauses erheblich.