Ich würde erwarten, daß der Versicherer im Stornofall nicht einfach die Fonds ohne Rücksicht auf Börsenlage zum Stichtag verkaufen darf, sondern dem Kunden weitergehende Möglichkeiten bieten muß, wie z.B. ein Wahlrecht, ob man die Fonds übertragen haben möchte oder eine Barauszahlung, vielleicht Einfluß auf den Verkaufszeitpunkt oder ähnliches. Weiterhin würde ich erwarten, daß der Versicherer offenlegen muß, zu welchen Zeitpunkten welche Fonds mit welchen Beträgen erworben, verkauft bzw. umgeschichtet wurden. Gibt es solche Pflichten ?