Baumängelbeseitigung ca. 1.000,00 € dazu noch eine Gutachterprüfung für Dichtheit des Hauses bzw. der Fenster ergibt. 1280,00 € ich habe aber 2.500,00 einbehalten. 2.Frage, nachdem der Bauträger insolvent ist, habe ich dann nicht das Recht den von mir einbehaltenen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, die 5 Jahre beträgt, einzubehalten???