Nachtruhestoerung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Zugleich verzichtet er auf alle rechtlichen nur denkbaren Ansprueche und Gegenansprueche aus diesem Anlass gegenueber dem Vermieter sowie gegenueber allen uebrigen Hausbewohnern und Hausmitbenutzern. ... Des Weitern verpflichted sich der Mieter, in Anbetracht dieser Schalldaemmungsprobleme, zu einem ruhigen und besonders ruecksichtsvollen Verhalten innerhalb des Hauses sowie zur entsprechenden Anpassung seines eigenen Wohnverhaltens an die bestehenden Schallschutzverhaeltnisse.>> Zitat Ende. ... Falls ja, bedeuted dies dass die Restriktionen bezueglich rechtlichen Anspruechen nichtig werden und wir (im Falle von weitern Ruhestoerungen) z.B.