Das ganze ist jetzt schon über einen Monat her also ist die Widerrufszeit vorbei.Der Kredit wurde noch nicht ausbezahlt und auch der Einmalbetrag für die Versicherung noch nicht. ... Ich habe einen Versicherungsschein in der Bank unterschrieben und eine unterschriftslose Kopie mitbekommen.Jetzt habe ich ein BGH Urteil vom 21.02.2017 – XI ZR 381/16 gelesen in dem steht das: Sinngemäß stellt der BGH damit klar, dass für den Lauf der Widerrufsfrist erforderlich ist, dass die Bank dem Kunden mindestens ein Dokument zur Verfügung stellen muss, welches erkennen lassen muss, dass der Verbraucher genau dieses Dokument unterschrieben hat. ... Da aber in den meisten Fällen der Kunden bei Abschluss des Vertrages in der Regel lediglich ein für den Kunden vorgesehenes Duplikat, welches regelmäßig weder die Unterschrift der Bank noch die Unterschrift des Kunden enthält, ausgehändigt wurde, würde dies bedeuten, dass auch aus diesem Grunde die Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen hat und daher ein Widerruf auch jetzt noch möglich wäre.