Fristlose Kündigung für Gewerberäume angedroht / Mietpfandrecht
vom 11.9.2009
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sollten Sie den Mietrückstand nicht bis zum 09.09.09 ausgleichen, behalten wir uns vor, von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und ein Inkasso-Büro mit dem Einzug der Mietrückstände auf Ihre Kosten zu beauftragen. ... Der Vermieter war aber sehr wütend und hat auch telefonisch die fristlose Kündigung angedroht. ... Welche Rechtsfolgen hätte nun eine fristlose Kündigung durch den Vermieter?