Vertragskündigung eines gewerblichen Software- Wartungsvertrages aus Wichtigem Grund
vom 20.1.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Frage: Gilt auch im B2B Bereich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigen Grunde? wie im B2C Bereich bzw: Wäre eine fristlose Kündigung unsererseits gerechtfertigt, da der Wartungsanbieter einseitig Leistungen oder Preise ändert. ... Der Dienstleister hat aber, in einem ersten Antwortschreiben, die rückwirkenden Kündigung des Wartungsvertrages nicht aktzeptieren.