Ein Testament ist nicht vorhanden. J und K und deren Abkömmlinge haben vor dem Nachlassgericht ihr Erbe ausgeschlagen, so dass H durch Annahme der Erbschaft zur Alleinerbin wurde.
Mein Vater hat das Testament gemacht, als es bereits stark eingeschränkt war aufgrund einer vaskulären Demenz. ... Das Testament ist vom 02.12.2013 von einem anderen Notar erstellt worden, also nach der Erteilung der Generalvollmacht. ... Daher die erste Frage: Lohnt sich das Testament anzufechten?
Mein einzigster Bruder ist bereits verstorben, seine einzigste Tochter wurde von meinen Eltern im Testament nicht berücksichtigt, wurde also unrechtmässigerweise enterbt.
Ein kürzlich verstorbener älterer Herr hat im ergänzten Testament seiner Lebensgefährtin ein Wohnungsrecht gemäss $1093 BGB auf Lebenszeit eingeräumt. Dieses hat er im Testament damit begründet, dass die Partnerin nach seinem Ableben die Betreuung seines bedürftigen Sohnes übernähme.
Guten Tag Mein Vater ist vor einem Monat gestorben und es beginnt nun die Aufteilung des Erbes. Ich als Sohn bin laut Testament Alleinerbe seines gesamten Vermögens (ca 200.000), dies bezieht sich allerdings größtenteils auf eine Immobilie/Haus.
Laut Testament bekomme ich das Haus und 50% des Geldes und meine Mutter die anderen 50% des Geldes. ... Nun rechne ich damit , sie könne eventuell Ihren Pflichtteil einfordern. ... Weitere Erben oder Vermaechtnistraeger gibt es nicht.
Die Geschwister des Mannes erben in Kroatien mehrere weitere Grundstücke, die ihm gehörten, da es keine anderen Erben gibt aber auch kein Testament. ... Es gibt auch Zeugen dafür, dass wir das Geld eines Tages über unsere Mutter erben sollten.
Frage 2: Ich als leiblicher Sohn möchte keinen Anspruch auf meinen Pflichtteil anmelden, um meine Stiefmutter nicht in eine finanzielle Notlage zu bringen. Enstehen mir dadurch Nachteile, denn wenn sie mal stirbt, steht mir ja im Grunde gar nichts mehr zu, da nur noch mein Stiefbruder als Erbe 1.Ordnung übrig wäre, oder?
In seinem Testament hat A seine Mutter als Alleinerbin benannt. ... Der Vater von A, B und C wird über das Testament informiert. ... Meine Fragen: Hat B den Rechtsanspruch auf die Hälfte des Pflichtteils des Vaters, also 1/8-tel des Nachlasses?
Der Onkel hat bereits vor 29 Jahren einen Baugrund erhalten, und dafür auf seinen Pflichtteil verzichtet, Wert insgesamt ca. 50.000 EUR. ... Der Opa war sich durch den Pflichtteilverzicht sicher, dass mein Vater den Rest erhalten solle, schrieb aber nie ein Testament. Da kein Testament geschrieben wurde gilt nunmehr gesetzliche Erbfolge.
Wir machten vor ein paar Jahren ein Testament, in dem wir uns gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. ... Der Sohn meines Mannes, dem der Pflichtteil zusteht, will nun erklärt bekommen, wozu wir 50.000 Euro (die ja seinen Pflichtteil schmälern) von meinen Eltern benötigten und fordert Belege, dass das Geld auch wirklich an uns gezahlt wurde.
Ein Pflichtteilsrecht gibt es leider dann nicht , da gilt: Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. ... D.h. der Bruder hätte auch allein erben können, durch Testament.
Töchter A und B sind der Meinung, das Testament ihres Vaters sei unwirksam, weil er seine Freundin zu hoch bedacht habe. Es sei auch nicht klar, wieviel sie eigentlich noch erben sollen. A und B wollen daher das Testament anfechten.
Gleichzeitig hat er ein Testament mit mir als Alleinerben errichtet. 2021 ist er gestorben. Seine Tochter aus erster Ehe verlangt jetzt Ihren Pflichtteil. Der größte Teil des Erbes ist unstrittig.
Im konkreten Fall hat ein im Januar 2010 Verstorbener 1994 seiner Ehefrau seinen Anteil an der gemeinsam bewohnten Immobilie geschenkt, um seine Kinder aus früheren Ehen vom Erbe an der Immobilie auszuschließen. Wie wäre der Sachverhalt, wenn der überlebende Ehegatte, der nicht mit den Kindern des Verstorbenen verwandt ist, von vornherein allein auf seinen Namen eine gemeinsam bewohnte Immobilie erworben hat, wer erbt bzw. bekommt einen Pflichtteil ?
Unsere Mutter (Vater ist verstorben) möchte derzeit ihr Erbe regeln und ihr Vermögen möglichst gerecht auf mich und meinen Bruder vererben. ... Meine Mutter hat bei einem Notar ein entsprechendes Testament aufsetzen lassen. Wir möchten alle, dass das Erbe möglichst gerecht aufgeteilt wird.
Im Jahr 203 hat meine Mutter eine notarielle Verzichtserklärung auf Erbe und Pflichtteilsanspruch auf die Immobilie des Erblassers unterschrieben. ... Daraufhin wurde meine Mutter mit Testament von 2018 enterbt. ... Meine Frage: Ist es korrekt, wenn trotz Verzicht auf die Immobilie, die Kosten Dieser meiner Mutter zur Berechnung des Pflichtteils mit angerechnet werden?