Sonderkündigung DSL Vertrag
vom 28.12.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Genannt sei das wir bis zur Kündigung sämtliche Rechnungen anstanslos beglichen haben. 1. ... Die von uns ausgesprochene außerordentliche Kündigung beruht auf § 323 BGB. ... Aus obig genannten Gründen betrachten wir ihre Forderung als gegenstandslos und erwarten eine Annahme der Kündigung zum 30.10.2010.