Sehr geehrte Anwälte, ich bin durch die Erblasserin ( Großmutter) und wegen fehlenden Testament und weil mein Vater vorverstorben ist, rechtlich mit meiner Tante Mitglied einer Erbengemeinschaft und einer Miteigentümergemrinschaft bedingt durchbringen Haus das uns beide schon immer gehörte, wo meine Großmutter zu Lebzeiten aber Nutznießung hatte. ... Es ist zwar so, dass es eine teilweise Auseinandersetzung gab und auch das Geld ( falls es denn auf das Geldmarktkonto transferiert wird) kein Nachlassgeld mehr ist sondern nach dem Todesstichtag aktuelle Mieteinnahmen der geerbten Häuser sind, NUR ist es so, dass ich, sollte das Geld erst mal übertragen sein, überhaupt noch nach der Vereinbarung ein Recht auf jährliche Ausschüttung habe und so verlangen kann das die Mieten auch auf dem Geldmarktkonto der Sparkasse, wo ja die Gemeindchaftskonten sind, dann transferiert werden können und auf mein Privatkonto bei der Volksbank - wie vereinbart -landen können oder geht das nicht mehr weil ja vielleicht so ein Geldmarktkonto nicht direkt zur Erbengemeinschaft gehört ?