Widerrufliche oder Unwiderrufliche Freistellung?
vom 21.10.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Meine Fragen: 1. ... Falls es eine widerrufliche Freistellung ist, habe ich dann noch Anspruch auf eine Vergütung des Resturlaubsanspruches?