Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Zu 1) Sie sind in der Tat verpflichtet, im Rahmen eines Impressums verschiedene Angaben zu machen. Art und Umfang dessen richtet sich nach §§ Punkte 5 f. TMG (Telemediengesetz).
Danach sollten Sie Name und Anschrift sowie Rechtsform Ihres Unternehmens angeben, des Weiteren den Geschäftsführer, eine E-Mail-Adresse sowie die Handelsregisternummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
zu 2) Den von Ihnen vorgeschlagenen Text hinsichtlich des Urheberrechts können Sie so verwenden.
Nach dem deutschen Urheberrecht ist es jedoch nicht erforderlich, solche Angaben zu machen, um den Urheber zu schützen.
Zu 3) Ein Haftungsausschluss, wie von Ihnen angedacht, enthebt Sie als eventuellen Betreiber der angefragten Homepages nicht von Ihrer Pflicht, deren Inhalt auf dessen Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Denn, so weit Sie auf die betroffenen Seiten ähnlich einem Blog- Betreiber Zugriff haben, sind Sie auch für deren Inhalt verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie ggf. strafrechtlich relevante Inhalte entfernen müssten und unter Umständen zivilrechtlich für diese in Anspruch genommen werden könnten.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass Sie, so Ihre Kunden Verbraucher sind, diese über Ihr Widerrufsrecht belehren müssen.
Die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht gehört zu den am häufigsten abgemahnten wettbewerbsrechtlichen Verstößen im Internet.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Kämpf -
Strafrecht und Verkehrsrecht in München