Unterhalt Volljährige Kinder - Auskunft einfordern?
vom 20.6.2006
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Fakten: - seit 12 Jahren geschieden - 2 volljährige Kinder: - 1 Schüler wohnhaft bei Mutter - 1 Student in eigener Mietwohnung - Vater (Fragesteller) überweist monatlich je €300 auf die Konten der Kinder (2004 mündliche Vereinbarung mit der Mutter) - Mutter kündigt freiwillig und nimmt schlechter bezahlte Teilzeitarbeit an - Mutter bezieht Kindergeld für beide Kinder - Mutter leistet keinerlei Barzahlung an den Schüler und überweist €290 an den Studenten - Mutter zum 2. Mal geschieden 2005 / lebt wieder mit neuem Partner - Vater hat keinerlei Information über die finanziellen Verhältnisse der Mutter - Mutter fordert über einen Anwalt Auskunft über die vollständigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters mit der Begründung, dass sie nun weniger verdiene und der Vater nach seiner Einkommensüberprüfung mehr zahlen solle, da sich das Einkommenverhältnis beider Elternteile verändert habe Frage: Ist sie berechtigt gerichtlich Auskunft einzufordern (Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?) oder können dies nur die volljährigen Kinder tun??