(Ganz unten im Urteil) Es geht allerdings meist um den Markt also den freien Verkauf, wenn also das Haus nicht zu einem fairen Preis verkauft werden kann, obwohl die Substanz nach Gutachten mehr wert ist und man von dem Erlös nicht leben kann, ist auch keine tatsächliche Verwertbarkeit gegeben. ... Aufl 2008, § 12 RdNr 32) Gilt dies auch bei der Versteigerung, wenn dort auch höchstens im zweiten Anlauf in einem krassen Missverhältnis sozusagen das Haus unter Wert "verhökert " zu drohen und hat man damit ein Argument das so eine Versteigerung unwirtschaftlich ist und vom Amt nicht verlangt werden kann, da keine sinnvolle Verwertung -also de facto unverwertbarkeit- erzielt werden kann ?