Sehr geehrter Ratsuchender,
nach § 6 BauO LSA sind Anstandflächen von mindestens 3m einzuhaklten, wobei auch für Balkone die Einschränkung insoweit gilt, als dass mindestens 2 m Abstand zur Nachbargrenze eingehalten werden müssen.
Der von Ihrer Sachverhaltsdarstellung geschilderte Abstand von 0,5m unterschreitet diese Grenzen deutlich und braucht nicht geduldet zu werden.
Offenbar fehlt es auch an der Nachbarbeteiligung nach § 69 Bau LSA, so dass Sie die Bauaufsichtsbehörde schriftlich auffordern sollten, die Einstellung der Arbeiten und den Rückbau bis zum zulässigen Grenzabstand anzuordnen. Die Adresse dürfte:
Bauordnungsamt
Moltkestr. 34-36
39576 Stendal
sein, die Sie am Dienstag sofort unterrichten sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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