Totalschaden, muss ich nur die Hälfte des Restwertes bezahlen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Brunow / Berlin
Ich fuhr mit dem betrunkenen Besitzer(Beifahrer) im Auto , dessen Auto kaputt. Der Wert des Wagens war ca. 5000€, das Auto soll für 7500€ repariert werden. Bin ich für die gesamte Summe der Reparatur schadenersatzpflichtig, oder nur für die Hälfte des Restwertes?