Kurz zusammengefasst: - Ich habe neben dem Studium eine selbstständige Tätigkeit angemeldet und in dieser auch gearbeitet, im In- sowie im Ausland - Nun habe ich einen Werkstudenten-Arbeitsvertrag für 16 Stunden die Woche bei einer deutschen Firma unterschrieben (zuvor war ich für diese Firma im Zuge meiner Selbstständigkeit tätig) - Ich habe meine Selbstständigkeit nicht abgemeldet, auch hat mein Arbeitgeber dies nicht explizit verlangt - Ich möchte nun parallel wieder im Rahmen meiner Selbstständigkeit Aufträge annehmen - Der Werkstudenten-Arbeitsvertrag enthält eine Klausel für Nebentätigkeit (siehe unten) - Nun lese ich laut Handelsgesetzbuch §60, dass eine Einwilligung seitens meines Arbeitgebers zur Ausübung meiner Selbstständigkeit gar nicht notwendig ist Frage: Stimmt das? ... Klausel im Werkstudenten-Arbeitsvertrag für Nebentätigkeit: "Jede Nebentätigkeit des Arbeitnehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers, die der Arbeitgeber erteilen wird, wenn und soweit der Nebentätigkeit keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.