Fristgerechte Zustellung der Arbeigeberkündigung?
vom 11.7.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Kündigung wurde durch ein Missverständnis erst am 03.07.2023 der Mitarbeiterin zugestellt, dieses wurde auch bestätigt, das Datum ist also unstrittig. Da das Arbeitsverhältnis weniger als 2 Jahre alt ist, bin ich davon ausgegangen, dass fristgerecht (28 Tage) gekündigt wurde, unsere Mitarbeiterin ist der Auffassung, dass die Kündigung zu spät zugestellt wurde und sich das Arbeitsverhältnis somit bis zum 31.08.2023 verlängert.